FAQ

Was kostet die Prüfung meines Falls?

Die erste Einschätzung Ihres Falls ist für Sie völlig kostenfrei.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung und erteilt diese eine Deckungszusage, werden die Kosten in vielen Fällen von der Versicherung übernommen. Eventuell fällt lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung an.

Ohne Rechtsschutzversicherung bieten wir die außergerichtliche Prüfung und Bearbeitung Ihres Falls zu einer pauschalen Vergütung von 399,00 EUR (inkl. 19% MwSt.) an.

Welche Kosten im konkreten Fall entstehen können, besprechen wir transparent mit Ihnen vorab.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

In vielen Fällen ja. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten bei Problemen nach dem Autokauf häufig ganz oder teilweise.

Die Autokauf-Retter übernehmen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und klären, ob ein Versicherungsschutz besteht.

Oft fällt lediglich eine vereinbarte Selbstbeteiligung an. Ob und in welchem Umfang die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt immer vom konkreten Vertrag und Einzelfall ab.

Ist die Deckungsanfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung wirklich kostenfrei für mich?

Ja, die Autokauf-Retter übernehmen für Sie völlig kostenfrei die komplette Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Wie schnell melden sich die Autokauf-Retter zurück?

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen  – häufig noch am selben oder nächsten Werktag.

Gerade bei Problemen nach dem Autokauf ist schnelles Handeln oft wichtig, damit Ansprüche gesichert und Fehler vermieden werden können.

Deshalb prüfen die Autokauf-Retter neue Anfragen so zeitnah wie möglich.

Welche Unterlagen sollte ich hochladen?

Um Ihnen möglichst effektiv helfen zu können benötigen wir (soweit vorhanden):

• Kaufvertrag
• Inserat oder Fahrzeugbeschreibung
• Werkstattberichte oder Diagnosen
• Fotos oder Videos vom Mangel
• Nachrichten mit dem Verkäufer
• Rechnungen oder Kostenvoranschläge

Falls Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen, ist das kein Problem. Die Autokauf-Retter prüfen trotzdem Ihren Fall und helfen Ihnen dabei, eventuell fehlende Unterlagen zu beschaffen.

Was passiert nach meiner Anfrage?

Nach Ihrer Anfrage prüfen die Autokauf-Retter sofort die vorliegenden Informationen und Unterlagen zu Ihrem Fall.

Anschließend melden wir uns bei Ihnen und teilen Ihnen mit, welche Möglichkeiten bestehen und wie das weitere Vorgehen aussehen kann.

Muss ich den Händler zuerst selbst kontaktieren?

Nein. Viele Käufer haben Sorge, etwas falsch zu machen oder wichtige Aussagen zu treffen. Deshalb kann es sinnvoll sein, den Fall frühzeitig prüfen zu lassen.

Die Autokauf-Retter übernehmen auf Wunsch auch die Kommunikation mit Händler oder Verkäufer.

Helfen die Autokauf-Retter auch bei privaten Verkäufern?

Ja, auch gegenüber privaten Verkäufen können Ansprüche bestehen – zum Beispiel bei verschwiegenen Mängeln, falschen Angaben oder bestimmten Problemen rund um den Fahrzeugzustand.

Ob Ansprüche bestehen, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

Kann ich den Kauf rückgängig machen?

Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein – etwa bei erheblichen Mängeln, verschwiegenen Schäden oder falschen Angaben zum Fahrzeug.

Ob eine Rückabwicklung des Autokaufs in Ihrem Fall in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab.

Was passiert, wenn mein Fall keine Aussicht auf Erfolg hat?

Nicht jeder Fall lässt sich erfolgreich durchsetzen. Genau deshalb prüfen die Autokauf-Retter vorab, welche Möglichkeiten und Risiken bestehen können.

Sollte ein Vorgehen aus unserer Sicht nicht sinnvoll sein, sagen wir Ihnen das offen und transparent.

Helfen die Autokauf-Retter in ganz Deutschland?

Ja, die Autokauf-Retter unterstützen Kunden bundesweit bei Problemen nach dem Autokauf.

Die Kommunikation erfolgt unkompliziert telefonisch, per E-Mail oder digital über unsere Anfrageformulare.

Helfen die Autokauf-Retter auch bei Wohnwagen, Wohnmobilen und Motorrädern?

Ja, die Autokauf-Retter helfen nicht nur bei Problemen rund um Autos, sondern unterstützen auch bei Wohnwagen, Wohnmobilen und Motorrädern.

Gerade bei Wohnmobilen oder Motorrädern entstehen nach dem Kauf häufig Streitigkeiten wegen versteckter Mängel, Feuchtigkeitsschäden, Unfallschäden oder technischen Problemen.

Auch hier prüfen die Autokauf-Retter, welche Ansprüche im konkreten Fall bestehen können.

Was passiert, wenn mein Fahrzeug von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt wurde?

Wird ein Fahrzeug von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt, bedeutet das nicht automatisch, dass endgültig kein Anspruch mehr auf das Fahrzeug besteht.

Entscheidend sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls – insbesondere die Herkunft des Fahrzeugs, die Eigentumsverhältnisse und die Frage, wie es zum Verkauf gekommen ist.

Gerade deshalb sollte vorschnell nichts aufgegeben oder unterschrieben werden. Die Autokauf-Retter prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen können.

Warten Sie nicht – handeln Sie jetzt!

Je früher Sie aktiv werden, desto besser stehen Ihre Chancen. Wir sind für Sie da.

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