Unfallschaden am Fahrzeug verschwiegen?
Das Auto sah beim Kauf eigentlich perfekt aus. Der Verkäufer sprach von einem „unfallfreien Fahrzeug“, alles wirkte seriös – und erst später kommen plötzlich Zweifel auf:
- unterschiedliche Spaltmaße
- Farbunterschiede im Lack
- schief sitzende Stoßfänger
- Probleme mit Fahrwerk oder Achse
- Hinweise auf frühere Reparaturen
Viele Käufer merken erst in der Werkstatt, dass offenbar doch ein Unfallschaden vorliegt.
Besonders ärgerlich: Oft wurde das Fahrzeug extra als „unfallfrei“ beworben oder frühere Schäden wurden heruntergespielt.
Verschwiegene Unfallschäden können teuer und gefährlich werden
Ein verschwiegener Vorschaden bei einem Fahrzeug ist nicht nur ärgerlich – die Folgen können später richtig teuer und sogar lebensgefährlich werden.
Denn häufig zeigen sich die Probleme erst nach dem Kauf:
- beschädigte Achsteile
- verzogene Karosserie
- schlecht reparierte Vorschäden
- Probleme mit Fahrverhalten oder Reifenverschleiß
- hoher Wertverlust des Fahrzeugs
Viele Käufer fragen sich dann: „Hätte mir das nicht gesagt werden müssen?“
Genau das ist oft der entscheidende Punkt.
Wurde ein Unfallschaden verschwiegen oder falsch dargestellt, können je nach Fall Ansprüche auf Rückabwicklung, Schadensersatz oder Kostenübernahme bestehen.
Deshalb lohnt es sich, den Fall frühzeitig prüfen zu lassen.
Die Autokauf-Retter - immer an Ihrer Seite
Nach einem verschwiegenen Unfallschaden fühlen sich viele Käufer erstmal allein gelassen: Der Verkäufer blockt ab, die Werkstatt nennt plötzlich hohe Reparaturkosten – und niemand will verantwortlich sein.
Genau hier kommen die Autokauf-Retter ins Spiel.
Wir unterstützen Käufer bei Problemen nach dem Autokauf und prüfen, welche Ansprüche wirklich bestehen – verständlich, unkompliziert und ohne unnötiges Juristendeutsch.
Wir helfen unter anderem bei:
- verschwiegenen Unfallschäden
- Streit mit Händler oder Verkäufer
- Rückabwicklung des Autokaufs
- Schadensersatz und Reparaturkosten
Viele Verkäufer reagieren plötzlich ganz anders, wenn rechtliche Unterstützung eingeschaltet wird.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Natürlich kümmern wir uns auch um eine Kostenübernahme Ihrer Versicherung – für Sie selbstverständlich kostenfrei.